Rechtliches
Lizenzvertrag
Lizenzvertrag für Architektur- und Immobilienfotografie der NPS Media GmbH / ImmoOnPoint. Mit der Buchung eines Shootings, der Zahlung der Rechnung oder der Nutzung des gelieferten Bildmaterials werden die Bedingungen dieses Vertrags rechtsverbindlich anerkannt.
PDF herunterladen§ 1 Gegenstand und Geltung
ImmoOnPoint erstellt professionelle Fotografien, digitale Bearbeitungen und sonstige visuelle Inhalte von Immobilien und Architektur. Der genaue Umfang der Leistungen ist in der jeweiligen Rechnung festgehalten und Bestandteil dieses Vertrags.
Der Lizenzvertrag gilt für sämtliches Bildmaterial, das im Rahmen des jeweiligen Auftrags erstellt und zur Verfügung gestellt wird.
§ 2 Einräumung von Nutzungsrechten
Der Auftraggeber erhält ein einfaches (nicht-exklusives), nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht am Bildmaterial – räumlich unbeschränkt.
Erlaubte Nutzung
- Vermarktung des spezifischen, in der Rechnung aufgeführten Immobilienobjekts
- Eigene Marketingmaßnahmen: Website, Social Media, Exposés, Präsentationen, Immobilienportale
- Interne Dokumentation und Archivierung im Zusammenhang mit dem beauftragten Objekt
Nicht gestattet
- Weitergabe, Verkauf oder Unterlizenzierung an Dritte ohne schriftliche Genehmigung
- Nachträgliche Änderungen, Bearbeitungen oder Verfremdungen ohne vorherige Zustimmung
- Nutzung auf Stock-Foto-Plattformen, in Bilddatenbanken oder für objektunabhängige Werbung
§ 3 Besondere Bestimmungen für Immobilienmakler
Für Immobilienmakler gelten ergänzend folgende Regelungen:
Nutzung nach Lizenzende
Die Verwendung der Aufnahmen auf der eigenen Website als Referenz für erfolgreich vermittelte Objekte (z. B. mit dem Hinweis „verkauft" oder „erfolgreich vermittelt") ist auch nach Lizenzende gestattet.
Es wird empfohlen, die Aufnahmen innerhalb einer angemessenen Frist von den bespielten Immobilienportalen zu entfernen. Eine Nutzung zur Vermarktung anderer Objekte oder die Weitergabe an Dritte bleibt unzulässig.
Urheberrechtsvermerk
In Exposés und PDF-Dokumenten wird ein Urheberrechtsvermerk empfohlen, z. B.:
Haftung
Der Makler haftet für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Weitergabeverbots. Für die unbefugte Weiternutzung durch Dritte (z. B. Eigentümer, die Bilder aus einem Exposé extrahieren) haftet der Makler nicht, sofern er das Weitergabeverbot eingehalten hat.
§ 4 Bauträger, Architekten und sonstige Auftraggeber
Für Bauträger, Architekten und sonstige Auftraggeber, deren Zweck nicht die kurzfristige Objektvermittlung ist, gilt:
Für alle weiteren Auftraggeber, die nicht unter § 3 oder § 4 fallen, ist die Lizenz zeitlich unbeschränkt, sofern keine gesonderten Vereinbarungen getroffen werden.
§ 5 Urheberrecht und Namensnennung
Alle Aufnahmen sind urheberrechtlich geschützt (UrhG). Der Auftragnehmer bleibt stets Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte.
In digitalen Medien wird gebeten, den Urheber zu benennen (z. B. „Foto: ImmoOnPoint" oder „© ImmoOnPoint"). In Printmedien und auf Immobilienportalen, bei denen eine Benennung nicht branchenüblich oder technisch nicht möglich ist, wird darauf verzichtet.
§ 6 Vergütung und aufschiebende Bedingung
Die Vergütung ist mit der Zahlung der Rechnung abgegolten. Das Nutzungsrecht steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung (§ 158 Abs. 1 BGB).
Zusätzliche Nutzungsrechte oder eine Erweiterung der Nutzung (z. B. exklusive Rechte, Buyout) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
§ 7 Referenznutzung durch den Auftragnehmer
ImmoOnPoint ist berechtigt, die erstellten Aufnahmen für das eigene Portfolio, die eigene Website, Social-Media-Kanäle sowie Eigenwerbung zu verwenden – sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich in Textform widerspricht. Das Widerspruchsrecht kann jederzeit ausgeübt werden.
§ 8 Haftung und Freistellung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt – höchstens auf den zweifachen Netto-Auftragswert.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für die Verwendung des Bildmaterials durch den Auftraggeber oder Dritte.
§ 9 Verantwortlichkeit und Rechte Dritter
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor dem Fototermin alle erforderlichen Rechte und Einwilligungen Dritter einzuholen:
- Hausrecht für das Betreten der Immobilie
- Zustimmung zur Anfertigung von Aufnahmen (Schutz der Privatsphäre)
- Datenschutzrechtliche Einwilligungen (DSGVO) betroffener Personen
- Bei Drohnenaufnahmen: Genehmigungen des Grundstückseigentümers
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten entstehen.
§ 10 Vertragsverletzungen und Schadensersatz
Bei Verstoß gegen die Lizenzbedingungen – insbesondere bei unberechtigter Nutzung, Weitergabe oder Nutzung nach Lizenzende – behält sich der Auftragnehmer rechtliche Schritte vor.
Der Schadensersatz orientiert sich mindestens an den branchenüblichen Vergütungssätzen (MFM-Empfehlungen). Bei fehlender Urheberbenennung steht dem Auftragnehmer ein angemessener Zuschlag auf die Lizenzgebühr zu.
§ 11 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) im Einklang mit DSGVO und BDSG verarbeitet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen – auch über das Vertragsende hinaus.
§ 12 Schlussbestimmungen
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der NPS Media GmbH / ImmoOnPoint in der jeweils aktuellen Fassung. Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen dieses Lizenzvertrags vor.
Fragen zur Lizenzierung oder erweiterten Nutzung: info@immoonpoint.de