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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Erbringung von Dienstleistungen von NPS Media GmbH, ImmoOnPoint, Klinkerberg 9, 86152 Augsburg, E-Mail: info@immoonpoint.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)

  1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.

1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.

1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an. 

  1. Leistungsumfang und Durchführung

2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:

ImmoOnPoint erbringt Dienstleistungen im Bereich der professionellen Immobilienfotografie und visuellen Objektpräsentation. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die fotografische Aufnahme, digitale Nachbearbeitung sowie Bereitstellung von Bildmaterial zur Vermarktung von Immobilien.

Zu den angebotenen Leistungen können – je nach Auftrag – insbesondere gehören:

  • Erstellung von Innen- und Außenaufnahmen von Immobilien,
  • Anfertigung von Luftaufnahmen mittels Drohne,
  • Durchführung und Bereitstellung von 360°-Rundgängen,
  • Digitale Bildbearbeitung (z. B. Farb- und Belichtungskorrekturen, Himmelaustausch, Retusche),
  • Virtuelles Staging (digitale Möblierung leerer Räume),
  • Bereitstellung der Bilddaten in weboptimierten Formaten.

Die Leistungen werden gemäß individueller Vereinbarung mit dem Auftraggeber erbracht. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere der Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie, ist nicht geschuldet.
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.

  1. Vergütung und Zahlungsbedingungen 

3.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.

3.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachten Leistungen monatlich abzurechnen.

3.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z. B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

3.4 Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Abs. 2 BGB (neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) zu berechnen. Darüber hinaus kann eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend gemacht werden.

  1. Buchung und Terminvereinbarung

4.1 Termine können vom Auftraggeber über die Online-Buchungsplattform des Auftragnehmers (z. B. über Calendly) oder individuell per E-Mail bzw. telefonisch vereinbart werden.

4.2 Mit der Terminbuchung über die Online-Plattform werden die für die Terminvereinbarung erforderlichen personenbezogenen Daten (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie Terminpräferenzen) durch den beauftragten Dienstleister im Auftrag des Auftragnehmers verarbeitet. Weitere Informationen hierzu finden sich in den Datenschutzhinweisen des Auftragnehmers.

  1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

5.1 Urheberschaft und Rechteinhaber

Die im Rahmen des Auftrags erstellten Fotografien (nachfolgend „Aufnahmen“) sind urheberrechtlich nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) geschützt. Urheber im Sinne des § 7 UrhG ist stets die natürliche Person, welche die Aufnahme erstellt hat. Die NPS Media GmbH / ImmoOnPoint (nachfolgend „Auftragnehmer“) ist Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an allen Aufnahmen, die von ihren Angestellten oder Erfüllungsgehilfen erstellt werden, und ist zur Einräumung der nachfolgenden Lizenzen vollumfänglich berechtigt.

5.2 Lizenzeinräumung und aufschiebende Bedingung

Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches (nicht-exklusives), nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Aufnahmen ein. Die Einräumung dieses Nutzungsrechts steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Eine Nutzung vor vollständiger Bezahlung stellt eine Lizenzverletzung dar.

5.3 Allgemeiner Umfang der Lizenz

Das Nutzungsrecht wird räumlich unbeschränkt eingeräumt. Der inhaltliche Umfang und die zeitliche Dauer der Nutzung richten sich nach dem Auftragszweck und den nachfolgenden spezifischen Bestimmungen.

5.4 Besondere Bestimmungen für Immobilienmakler

Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Immobilienmakler, gilt:

  1. a) Das Nutzungsrecht wird ausschließlich für den Zweck der Vermarktung des konkret beauftragten Immobilienobjekts eingeräumt. Dies umfasst die Nutzung in Exposés (print und digital), auf Immobilienportalen, der eigenen Website und in Social-Media-Kanälen, solange diese der Objektvermarktung dienen.
  2. b) Die Lizenz ist zeitlich befristet auf die Dauer des Maklervertrags für dieses spezifische Objekt. Das Nutzungsrecht endet automatisch und ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald der Maklervertrag endet (insbesondere durch erfolgreiche Vermittlung, Kündigung oder Zeitablauf).
  3. c) Eine aktive Weitergabe der Aufnahmen (z.B. als Bilddateien) oder die Einräumung von Unterlizenzen an Dritte (insbesondere an den Eigentümer zur freien Verfügung, andere Makler, Käufer oder Nachmieter) ist ausdrücklich untersagt.
  4. d) Der Auftraggeber (Makler) verpflichtet sich, die Aufnahmen nach Beendigung der Lizenzdauer (lit. b) unverzüglich aus allen von ihm kontrollierbaren Medien zu entfernen (insbesondere von der eigenen Website und den von ihm bespielten Portalen).
  5. e) Der Auftraggeber (Makler) ist verpflichtet, den Eigentümer des Objekts bei Übergabe von Exposés oder ähnlichen Unterlagen in geeigneter Form (z.B. durch einen Hinweis im Dokument) darauf hinzuweisen, dass die enthaltenen Aufnahmen urheberrechtlich geschützt sind, die Lizenz ausschließlich beim Makler liegt und eine Weiternutzung oder Weitergabe durch den Eigentümer oder Dritte (z.B. Folgemakler) nicht gestattet ist.
  6. f) Der Auftraggeber (Makler) haftet dem Auftragnehmer für Schäden, die aus einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus lit. c), d) oder e) entstehen. Eine Haftung für die unbefugte Weiternutzung durch Dritte (z.B. den Eigentümer oder einen Folgemakler) ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seinen Pflichten nachgekommen ist und die Rechtsverletzung ohne sein Wissen und Verschulden geschah.

5.5 Besondere Bestimmungen für Bauträger, Architekten und sonstige Auftraggeber

Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Bauträger, Architekten oder einen sonstigen Auftraggeber, dessen Zweck nicht die kurzfristige Objektvermittlung ist, gilt, sofern nicht einzelvertraglich abweichend geregelt:

  1. a) Das Nutzungsrecht wird für den vereinbarten Auftragszweck (z. B. Projektdokumentation, Referenznutzung auf eigenen Kanälen, Verkaufsunterlagen) eingeräumt.
  2. b) Abweichend von Abs. 4 lit. b) ist die Lizenz in diesem Fall zeitlich unbeschränkt gültig, jedoch auf den vereinbarten Zweck beschränkt.

5.6 Abweichende Nutzung und Buyout

Eine Nutzung, die über den in Abs. 4 oder 5 definierten Zweck hinausgeht (z. B. die Nutzung von Objektfotos für die allgemeine, objektunabhängige Firmenwerbung eines Maklers), bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform (z. B. E-Mail) und ist gesondert zu vergüten (Buyout).

5.7 Exklusive Nutzungsrechte

Die Einräumung ausschließlicher (exklusiver) Nutzungsrechte bedarf zu ihrer Wirksamkeit einer gesonderten, individualvertraglichen Vereinbarung in Schrift- oder Textform.

Bei Fragen zur Lizenzierung oder wenn Sie eine erweiterte Nutzung der Bilder wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an info@immoonpoint.de. Wir sind bereit, spezielle Vereinbarungen zu treffen, um Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. 

  1. Haftung / Freistellung

6.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

6.2 Leistungshindernisse (Höhere Gewalt)

Der Auftragnehmer haftet nicht für die Unmöglichkeit der Leistung oder für Leistungsverzögerungen, soweit diese durch Höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. witterungsbedingte Einschränkungen, die eine Fotografie in der vereinbarten Qualität unmöglich machen, oder unvorhersehbare, unverschuldete technische Defekte) verursacht worden sind, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen oder verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung.

6.3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (Vorbereitung)

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Immobilie zu den vereinbarten Terminen in einem fotografierbereiten Zustand vorzubereiten. Der Auftragnehmer ist nicht für Aufräumarbeiten oder die Beseitigung von Mängeln am Objekt verantwortlich. Mängel an den Aufnahmen, die auf einer unzureichenden Vorbereitung des Objekts durch den Auftraggeber beruhen (z.B. Unordnung, sichtbare Mängel am Objekt), stellen keinen Mangel der Leistung des Auftragnehmers dar und begründen keine Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche.

6.4 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

  1. Vertragsdauer und Kündigung

7.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.

7.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  1. Witterungsbedingungen und Terminwahrnehmung

8.1 Drohnenaufnahmen sind bei Niederschlag (Regen, Schnee), starkem Wind, Nebel oder anderen Bedingungen, welche die Flugsicherheit oder die Technik gefährden, nicht durchführbar. Stellt der Auftragnehmer solche Bedingungen fest, ist er berechtigt und verpflichtet, die Durchführung dieses Leistungsteils zu verschieben. Dieser spezifische Leistungsteil wird in Absprache mit dem Auftraggeber kostenfrei nachgeholt.

8.2 Stellt der Auftragnehmer fest, dass die Witterungsbedingungen (z.B. starker Regen, Sturm, extremes Gegenlicht) die Erstellung von Außenaufnahmen in der vereinbarten Qualität nach professionellem Ermessen nicht zulassen, informiert er den Auftraggeber unverzüglich. Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber in diesem Fall eine kostenfreie Verschiebung des gesamten Termins an.

8.3 Besteht der Auftraggeber trotz des Angebots zur kostenfreien Gesamtverschiebung (gemäß Abs. 2) darauf, den Termin für die Durchführung von witterungsunabhängigen Teilleistungen (z.B. Innenaufnahmen) wahrzunehmen, gilt Folgendes:

  1. a) Der Auftragnehmer führt die möglichen Leistungen (z.B. Innenaufnahmen) zum vereinbarten Termin durch.
  2. b) Die witterungsbedingt nicht durchgeführten Leistungen (z.B. Außenaufnahmen) gelten für diesen Termin als ausgefallen.
  3. c) Eine Nachholung der ausgefallenen Leistungen an einem Ersatztermin erfordert eine separate Beauftragung und wird (insbesondere hinsichtlich der erneuten Anfahrtskosten) gesondert und kostenpflichtig abgerechnet.

8.4 Wünscht der Auftraggeber eine Verschiebung des gesamten Termins aus rein ästhetischen Gründen, die nicht unter Abs. 2 fallen (z.B. Wunsch nach blauem Himmel statt bedecktem Himmel), ist diese Verschiebung kostenfrei, sofern sie mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt wird. Erfolgt die Verschiebung kurzfristiger oder handelt es sich um eine Stornierung (Absage), werden die vereinbarten Stornierungs- bzw. Ausfallgebühren fällig.

  1. Zusatzdienste und Plattformen Dritter

9.1 Soweit der Auftragnehmer Leistungen erbringt, die auf den technischen Plattformen oder Diensten von Drittanbietern basieren (z. B. Hosting von Virtuellen Rundgängen), bleibt der Auftragnehmer alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Diese Drittanbieter werden, soweit sie zur Vertragserfüllung eingesetzt werden, als Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) des Auftragnehmers tätig.

9.2 Ein pauschaler Haftungsausschluss für die Verfügbarkeit oder Fehler von Diensten Dritter (Drittanbieter) ist ausgeschlossen. Die Haftung des Auftragnehmers für die Verfügbarkeit, Fehler oder Mängel dieser Zusatzdienste richtet sich ausschließlich nach der allgemeinen Haftungsklausel dieser AGB (vgl. § 6).

9.3 Bei Leistungen, die ein Hosting durch Drittanbieter erfordern (z. B. Virtuelle Rundgänge), ist der Auftragnehmer nicht für Störungen verantwortlich, die im Netzbetrieb des Drittanbieters selbst liegen (z.B. Serverausfall der Plattform), sofern den Auftragnehmer hieran kein Verschulden (z.B. bei der sorgfältigen Auswahl des Anbieters) trifft.

9.4 Hosting-Leistungen (z. B. die Bereitstellung eines Links zum Virtuellen Rundgang) werden, sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, für eine Dauer von 6 Monaten ab Rechnungsdatum gewährleistet. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer zur Löschung der Inhalte berechtigt. Zur dauerhaften Archivierung oder Kontrolle der Inhalte kann eine Übertragung in ein eigenes (ggf. kostenpflichtiges) Konto des Auftraggebers beim jeweiligen Drittanbieter erforderlich sein. Die rechtzeitige Veranlassung dieser Übertragung obliegt dem Auftraggeber als Mitwirkungspflicht.

  1. Stornierung und Ausfall (Vor-Ort-Termine)

10.1 Terminänderungen (Verschiebungen) oder Stornierungen (Absagen) durch den Auftraggeber sind bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.

10.2 Erfolgt die Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird eine pauschale Aufwandsentschädigung (Stornogebühr) in Höhe von 90,00 € zzgl. USt. fällig. Diese Regelung gilt, solange der Auftragnehmer die Anfahrt noch nicht angetreten hat.

10.3 Erhält der Auftragnehmer (Fotograf) zum vereinbarten Termin vor Ort keinen Zugang zur Immobilie oder liegen andere Umstände vor, die der Auftraggeber zu vertreten hat und welche die Leistungserbringung unmöglich machen (z.B. Objekt nicht vorbereitet, Zutritt verweigert), gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug. In diesem Fall behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die volle Vergütung, lässt sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vergütungsanspruch abzüglich ersparter Aufwendungen mit 60 % des vereinbarten Brutto-Auftragswerts zu pauschalieren. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

10.4 Sollte der Auftragnehmer (ImmoOnPoint) aus unvorhergesehenen Gründen (z.B. Krankheit des Fotografen, höhere Gewalt) keinen Fotografen bereitstellen können, wird dem Auftraggeber unverzüglich ein Ersatztermin angeboten. Ist ein Ersatztermin nicht möglich oder vom Auftraggeber nicht gewünscht, werden bereits geleistete Zahlungen für diesen Termin vollständig erstattet.

  1. Stornierung (Digitale Leistungen)

11.1 Diese Regelung gilt ausschließlich für digital erbrachte Leistungen ohne Vor-Ort-Termin (z. B. Bildbearbeitung, Virtuelles Staging).

11.2 Eine kostenfreie Kulanzstornierung ist innerhalb von 30 Minuten nach Auftragseingang in Textform (z. B. per E-Mail an info@immoonpoint.de) unter Angabe der Bestell- oder Auftragsnummer möglich.

11.3 Nach Ablauf der 30-Minuten-Frist wird der Auftrag als verbindlich und in Bearbeitung befindlich betrachtet. Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber nach diesem Zeitpunkt fallen Stornierungskosten in Höhe von 40 % des Netto-Auftragswerts an, mindestens jedoch 40,00 € zzgl. USt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

11.4 Liegt der Gesamtauftragswert unter 40,00 € netto, wird im Falle einer Stornierung nach Fristablauf (gem. Abs. 3) der volle (Netto-)Auftragswert als Stornogebühr berechnet.

  1. Datenschutz, Rechte Dritter und Vertraulichkeit

12.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.

12.2 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers (z. B. Kontaktdaten) zur Vertragserfüllung und im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

12.3 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung (insbesondere die Anfertigung von Aufnahmen) im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers. Dem Auftraggeber obliegt es daher allein, sicherzustellen, dass die Leistungserbringung (insb. das Betreten der Immobilie und das Fotografieren) sowie die anschließende vertragsgemäße Nutzung der Aufnahmen (insb. die Veröffentlichung) die Rechte Dritter nicht verletzen.

12.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor dem Fototermin alle erforderlichen Rechte und Einwilligungen Dritter (z. B. von Eigentümern, Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten) einzuholen. Hierzu zählen insbesondere: a) das Hausrecht für das Betreten der Immobilie durch den Auftragnehmer, b) die Zustimmung zur Anfertigung von Aufnahmen in den Räumlichkeiten (Schutz der Privatsphäre, „Recht am Bild der eigenen Wohnung“), sowie c) die datenschutzrechtlichen Einwilligungen (DSGVO) aller betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten (z. B. Bilder von persönlichen Gegenständen, Fotografien) erfasst oder verarbeitet werden.

12.5 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich der Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung) vollumfänglich frei, die diese gegen den Auftragnehmer aufgrund einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus Abs. 12.3 und 12.4 geltend machen.

12.6 Soweit der Auftragnehmer bei der Erstellung oder Bearbeitung der Aufnahmen personenbezogene Daten Dritter (z. B. von Mietern) im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, handeln die Parteien im Rahmen einer Auftragsverarbeitung. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, mit dem Auftragnehmer vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.

Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) kann bei Bedarf unter info@immoonpoint.de angefordert werden.

  1. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.

13.3 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

13.4 Änderung dieser AGB

(a) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Schließung von Regelungslücken, erforderlich ist und den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt.

(b) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die geplanten Änderungen mindestens sechs (6) Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) mitteilen. Diese Mitteilung enthält die geänderten AGB und stellt ein Angebot des Auftragnehmers an den Auftraggeber zur Vereinbarung dieser neuen AGB dar.

(c) Die geänderten AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber diesem Änderungsangebot ausdrücklich in Textform (z.B. durch eine Antwort-E-Mail) zustimmt.

(d) Lehnt der Auftraggeber das Änderungsangebot ab oder erteilt er keine Zustimmung innerhalb der in (b) genannten Frist, wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt. Das Recht beider Parteien, das Vertragsverhältnis ordentlich zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Dies gilt insbesondere für das Recht des Auftragnehmers zur ordentlichen Kündigung, falls ihm ein Festhalten am Vertrag unter Geltung der bisherigen AGB aus den in (a) genannten Gründen nicht zugemutet werden kann.

Stand: Oktober 2025

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